Konkurssicherheit

Sollte die Vermögensverwaltungsgesellschaft in Konkurs gehen, oder sollte die Bank in Konkurs gehen, oder sollte eine Investmentfondsgesellschaft in Konkurs gehen, bleibt das individuelle Depot des Anlegers davon unberührt. Denn in allen drei Fällen würde gelten: Eigentümer des Depots und der darin enthaltenen Wertpapiere ist und bleibt der Anleger.