Konkurssicherheit
Auch im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz – sei es bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft, der Depotbank oder einer Investmentgesellschaft – bleibt Ihr Depot unberührt. Denn ganz klar: Eigentümer Ihres Depots und der darin enthaltenen Wertpapiere sind und bleiben ausschließlich Sie.





